Hinweis | Neue Lizenzbestimmungen Ausgabe 2021 siehe Seite 27 |
Fangzeit | 16. März bis 30. November Sonderbestimmung: Von 01. Juni bis 15.Februar ist das Huchenfischen erlaubt. Beim Huchenfischen ist die Hechtentnahme entsprechend den Bestimmungen erlaubt. |
Obergrenze Teil 1 | 300m oberhalb Kraftwerk Staning Im eingefriedeten Bereich (Turbinenauslauf) unterhalb des KW Staning ist das Fischen sowohl vom Ufer, als auch von der Zille aus VERBOTEN!! Das ist die Linie vom Ende des Kraftwerksspornes bis zum unterhalb des Kraftwerkes auf der NÖ. Seite befindlichen Drahtzaunes. Auch das Auslegen eines Köders ist in diesem Bereich nicht gestattet! |
Untergrenze Teil 1 | Obergrenze Sacherwasser mit Fischereigrenztafel gekennzeichnet |
Obergrenze Teil 2 | Untergrenze Sacherwasser mit Fischereigrenztafel gekennzeichnet |
Untergrenze Teil 2 | Obergrenze Hermannwasser mit Fischereigrenztafel gekennzeichnet |
Angelgeräte | 2 Angelruten mit je 1 Einzelhaken oder EINE Angelrute mit ZWEI Einzelhaken Spinnfischen mit Drilling ist erlaubt. |
Erlaubt | |
Verboten | |
befischbar mit | Jahreslizenz für ASV-Mitglieder |
Zillenstandplätze (nur für ASV-Mitglieder) | 2 Zillen unterhalb KW Staning (linksufrig), 1 Zille unterhalb KW Staning (rechtsufrig), 5 Zillen beim Vereinshaus (linksufrig), 1 Zille beim ehem. Gasthaus Klinger (rechtsufrig). Es wird ersucht die Zillen schonend zu behandeln und nach Benützung zu reinigen und abzuschließen. |
Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at |