Informationen rund um die Zillen
Zillen Vereinswasser/Fischerhaus:
Die Zillenbenützung im Bereich des Fischerhauses ist im Buch im Ruderhaus einzutragen!
Zillennutzung mit Verbrennungsmotor
Der Motor muss zugelassen sein, und darf daher nur mit einer gültigen Nummerntafel benützt werden. Die Nummerntafel ist sichtbar an der Zille anzubringen! Die Vereinszillen haben lt. Hersteller eine Zulassung für max. 5PS Motoren.
Motoranmeldung/Formulare
Bezeichnung |
Information |
Link |
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Behörde | Amt der OÖ LandesregierungAbteilung Verkehr Bahnhofplatz 1 4021 Linz Tel.: (+43 732) 77 20-136 5 Fax 0732/7720-211688 E-Mail: Büro Abteilung Verkehr |
Alle Formulare-Schifffahrt | |
Infoblatt | Amt der OÖ LandesregierungAbteilung Verkehr informiert zum Eigentümerwechsel, Adressänderung usw…. | INFOBLATT | |
Erstzulassung | Neuen Motor gekauft. Erstmalige Zulassung notwendig. ODER: Alter Motor Zulassung abgelaufen. Zulassungsschein wurde damals an Behörde zurückgeben, daher ist jetzt eine Neue Erstzulassung notwendig. Erforderliche Unterlagen sind auf der Rückseite des Formulars aufgelistet! |
Formular E 25 | |
Nachüberprüfung | Befristung des Zulassungsscheines ist abgelaufen. Oft erhält man ein Schreiben von der Behörde bei Ablauf. Erforderliche Unterlagen sind auf der Rückseite des Formulars aufgelistet! |
Formular E 21 | |
Nachüberprüfung mit Benützung Zillen ASV-STEYR | Gleiches Formular E 21 nur sind die Daten der Zillen lt. Angabe des Herstellers bereits im Formular erfaßt. Erforderliche Unterlagen sind auf der Rückseite des Formulars aufgelistet! Datenblatt/Zertifikat für die Zillen des Angelsportverein Steyr 1923 kann hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden. |
Formular E 21 ASV |
Stand aktualisiert am: 10. Dezember 2020
Wir bitten Dich um ein e-mail an: WEB_ASV-Steyr falls die Angaben auf dieser Seite fehlerhaft bzw. überholt sind. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir versuchen diese Seite zu aktualisieren.
Euer Vorstand