Bischofwasser

Hinweis Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2019
Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2021
Ausgabe 2021 siehe Seite 22
Fangzeit 1. Mai bis 31. Oktober (eine Std. vor bis eine Std. nach Sonnenauf- bzw. -untergang, siehe Tabelle);
Sonnenauf-bzw. -untergangstabelle
26 Fischtage pro Saison nach freier Wahl. ( Diese Tage sind in der Fangstatistik gesondert einzutragen.)
Obergrenze Beidseitig Höhe Ramingbachmündung (Ennsknie)
Untergrenze ehem. Gasthaus Sandmayr Betonstiege/Anlegestelle
Angelgerät 2 Angelruten mit je 1 Einzelhaken
oder EINE Angelrute mit ZWEI Einzelhaken;
Spinnfischen mit Drilling ist erlaubt.
Sonderbestimmung Ausfang Der maximale jährliche Ausfang ist mit 25 Stk. davon 7 Äschen limitiert und wird dem Jahresausfang stückmäßig zugeschrieben.
Erlaubt
Verboten
Spinnfischen erlaubt; Beim Spinnfischen ist eine
Köderlänge von max. 10 cm bzw. Spinner bis zur Größe 3 erlaubt.
befischbar mit Jahreslizenz für ASV-Mitglieder
Zillenstandplätze
(nur für ASV-Mitglieder)
1 Zille bei Feuerwehr (linksufrig) Es wird ersucht die Zillen schonend zu behandeln und nach Benützung zu reinigen und abzuschließen.
  

Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at

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