Hermannwasser

Hermannswasser

Hinweis Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2019
Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2021
Ausgabe 2019 siehe Seite 29
Fangzeit ganzjährig
Sonderbestimmung: NUR FÜR VOLLMITGLIEDER: von 01. Juni bis 15. Februar ist das Huchenfischen erlaubt.
Obergrenze Untergrenze Vösenhuberwasser mit Fischereigrenztafel gekennzeichnet
Untergrenze Obergrenze Harthallerwasser mit Fischereigrenztafel gekennzeichnet
Angelgerät 2 Angelruten mit je 1 Angelhaken oder
EINE Angelrute mit ZWEI Angelhaken
Spinnfischen mit Drilling ist erlaubt.
Erlaubt  
Verboten keine Verbote
befischbar mit Jahreslizenz für ASV-Mitglieder, kleine Lizenz, Kombilizenz
Länge ca. 400m; mit Fischgrenztafeln gekennzeichnet

Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at

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