Stadtgutteich

Hinweis Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2019
Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2021
Ausgabe 2021 siehe Seite 37
Fangzeit ganzjährig; Ausnahme: der gesamte Monat Mai
Fangerlaubnis Vollmitglied/Nichtmitglied:
8 Fische pro Fischtag, davon höchstens 2 Karpfen oder 1 Karpfen und 1 Raubfisch. Nach der Entnahme von 2 Karpfen oder 1 Karpfen und 1 Raubfisch ist das Fischen unverzüglich einzustellen!
5 Köderfische pro Fischtag,
jährlich maximal 15 Karpfen und maximal 7 Raubfische.
Jugendmitglied/Mitglied ermäßigt:
8 Fische pro Fischtag, davon höchstens 2 Karpfen oder 1 Karpfen und 1 Raubfisch. Nach der Entnahme von 2 Karpfen oder 1 Karpfen und 1 Raubfisch ist das Fischen unverzüglich einzustellen!
5 Köderfische pro Fischtag,
jährlich maximal 7 Karpfen und maximal 3 Raubfische.
Gastrecht Vollmitglied:
Vollmitgliedern ist es gestattet pro aufrechter Lizenz max 2 Tage im Jahr einen Gast mitfischen zu lassen.
Nichtmitglied:
Kein Gastrecht!
Jugendmitglied/Mitglied ermäßigt:
Kein Gastrecht!
Kinder:
Das mitfischende Kind (OÖ. 6-12 Jahre/NÖ. 6-14 Jahre) darf nur unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Landesbestimmung mitfischen.
siehe Lizenzbestimmungen Seite 5
Angelgeräte 1 Angelrute mit höchstens 2 Angelhaken oder
2 Angelruten mit je einem Einzelhaken.
Spinnfischen mit Drilling ist erlaubt.
Fischen mit Futterspirale oder Eisbombe ist erlaubt.
Abhakmatte Beim Karpfenfischen ist generell eine Abhakmatte zu verwenden!
Erlaubt  
Fischen mit Futterspirale oder Eisbombe ist erlaubt.
Verboten
Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Die Verwendung von Futter- oder Köderbooten ist verboten. Das Ausnehmen der Fische am Teichgelände ist verboten! Mit Tageskarte ist ab 2020  fischen auf Raubfische verboten!
befischbar mit Jahreslizenz Stadtgutteich :
Tageskarte Stadtgutteich: (Kein fischen auf Raubfische)
Teich Ia, Teich Ib, SIND befischbar!
Teich II und III NICHT befischbar! (wird derzeit nicht bewirtschaftet!)
Es gelten die folgenden Verbote:

  • Entfachen von Feuer
  • das Ausnehmen der Fische am Teichgelände
  • die Verwendung lebender Köderfische
  • die Mitnahme lebender Fische (Jeder behaltene Fisch muß vor der Mitnahme getötet werden)
  • Verkauf oder Tausch gefangener Fische
Schonzeiten und Mindestmaße:

Fischart Schonzeit Mindestmaß Höchstmaß
Karpfen 1. Mai bis 31. Mai 40 cm 65 cm
Karpfen über einer Länge von 65cm sind zurückzusetzen!
für alle anderen Fische gelten die Bestimmungen des OÖ Fischereigesetzes
Die Anweisungen im Schaukasten bei der Teichhütte müssen befolgt werden.

Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at

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