Innere Enns

Hinweis Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2019
Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2021
Ausgabe 2021 siehe Seite 34
Fangzeit 16. März bis 30. November (eine Std. vor bis eine Std. nach Sonnenauf- bzw. -untergang, siehe Sonnenauf- bzw. -untergangstabelle in den Lizenzbestimmungen Seite 15)
Sonnenauf-bzw. -untergangstabelle
Eckhart Bucht: Die Befischung ist generell bis 31. Mai verboten. Hechtfischen in der Eckhart Bucht ist bis 30. November erlaubt!
Aalrute: Vom 01. November bis 15. November ist von Einbruch der Dunkelheit bis 24:00 Uhr das Nachtfischen auf Aalrute erlaubt. Die Entnahme anderer Fische ist in dieser Zeit trotzdem verboten.
Obergrenze Kraftwerk Ternberg
Untergrenze Steyr – ehemalige Neutorbrücke
Ausnahmen Das Befischen von Bächen und Rückstauen ist nicht gestattet. Sofern keine Kennzeichnung durch Hinweistafeln vorhanden ist, gilt die gedachte Uferlinie der Enns als Fischereigrenze.
Angelgerät 2 Angelruten mit je 1 Einzelhaken
oder EINE Angelrute mit ZWEI Einzelhaken
Spinnfischen mit Drilling ist erlaubt
Erlaubt  
Verboten
Spinnfischen erlaubt
Das Spinnfischen ist in der Zeit von 16. März bis 31. Mai in den folgend angeführten Bereichen beidufrig verboten
– unterhalb KW Garsten bis zur Eisenbahnbrücke
– unterhalb KW Rosenau bis zur Einmündung des Mühlbach
– unterhalb KW Ternberg bis zur Einmündung Paukengraben/Bäckergraben
Spinnfischen ist im November verboten
Ausnahme Eckhart Bucht

Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at
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