Vereinswasser

Hinweis Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2019
Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2021
Ausgabe 2021 siehe Seite 27
Fangzeit 16. März bis 30. November
Sonderbestimmung: Von 01. Juni bis 15.Februar ist das Huchenfischen erlaubt. Beim Huchenfischen ist die Hechtentnahme entsprechend den Bestimmungen erlaubt.
Obergrenze Teil 1 300m oberhalb Kraftwerk Staning
Im eingefriedeten Bereich (Turbinenauslauf) unterhalb des KW Staning ist das Fischen sowohl vom Ufer, als auch von der Zille aus VERBOTEN!!
Das ist die Linie vom Ende des Kraftwerksspornes bis zum unterhalb des Kraftwerkes auf der NÖ. Seite befindlichen Drahtzaunes. Auch das Auslegen eines Köders ist in diesem Bereich nicht gestattet!
Untergrenze Teil 1 Obergrenze Sacherwasser mit Fischereigrenztafel gekennzeichnet
Obergrenze Teil 2 Untergrenze Sacherwasser mit Fischereigrenztafel gekennzeichnet
Untergrenze Teil 2 Obergrenze Hermannwasser mit Fischereigrenztafel gekennzeichnet
Angelgeräte 2 Angelruten mit je 1 Einzelhaken
oder EINE Angelrute mit ZWEI Einzelhaken
Spinnfischen mit Drilling ist erlaubt.
Erlaubt  
Verboten  
befischbar mit Jahreslizenz für ASV-Mitglieder
Zillenstandplätze (nur für ASV-Mitglieder) 2 Zillen unterhalb KW Staning (linksufrig), 1 Zille unterhalb KW Staning (rechtsufrig), 5 Zillen beim Vereinshaus (linksufrig),
1 Zille beim ehem. Gasthaus Klinger (rechtsufrig).
Es wird ersucht die Zillen schonend zu behandeln und nach Benützung zu reinigen und abzuschließen.

Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at

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