Hinweis | Neue Lizenzbestimmungen Ausgabe 2021 siehe Seite 37 |
||||||||||||
Fangzeit | ganzjährig; Ausnahme: der gesamte Monat Mai | ||||||||||||
Fangerlaubnis | Vollmitglied/Nichtmitglied: 8 Fische pro Fischtag, davon höchstens 2 Karpfen oder 1 Karpfen und 1 Raubfisch. Nach der Entnahme von 2 Karpfen oder 1 Karpfen und 1 Raubfisch ist das Fischen unverzüglich einzustellen! 5 Köderfische pro Fischtag, jährlich maximal 15 Karpfen und maximal 7 Raubfische. Jugendmitglied/Mitglied ermäßigt: 8 Fische pro Fischtag, davon höchstens 2 Karpfen oder 1 Karpfen und 1 Raubfisch. Nach der Entnahme von 2 Karpfen oder 1 Karpfen und 1 Raubfisch ist das Fischen unverzüglich einzustellen! 5 Köderfische pro Fischtag, jährlich maximal 7 Karpfen und maximal 3 Raubfische. |
||||||||||||
Gastrecht | Vollmitglied: Vollmitgliedern ist es gestattet pro aufrechter Lizenz max 2 Tage im Jahr einen Gast mitfischen zu lassen. Nichtmitglied: Kein Gastrecht! Jugendmitglied/Mitglied ermäßigt: Kein Gastrecht! Kinder: Das mitfischende Kind (OÖ. 6-12 Jahre/NÖ. 6-14 Jahre) darf nur unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Landesbestimmung mitfischen. siehe Lizenzbestimmungen Seite 5 |
||||||||||||
Angelgeräte | 1 Angelrute mit höchstens 2 Angelhaken oder 2 Angelruten mit je einem Einzelhaken. Spinnfischen mit Drilling ist erlaubt. Fischen mit Futterspirale oder Eisbombe ist erlaubt. |
||||||||||||
Abhakmatte | Beim Karpfenfischen ist generell eine Abhakmatte zu verwenden! | ||||||||||||
Erlaubt | Fischen mit Futterspirale oder Eisbombe ist erlaubt. |
||||||||||||
Verboten | Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Die Verwendung von Futter- oder Köderbooten ist verboten. Das Ausnehmen der Fische am Teichgelände ist verboten! Mit Tageskarte ist ab 2020 fischen auf Raubfische verboten! |
||||||||||||
befischbar mit | Jahreslizenz Stadtgutteich : Tageskarte Stadtgutteich: (Kein fischen auf Raubfische) |
||||||||||||
Teich Ia, Teich Ib, | SIND befischbar! | ||||||||||||
Teich II und III | NICHT befischbar! (wird derzeit nicht bewirtschaftet!) | ||||||||||||
Es gelten die folgenden Verbote:
|
|||||||||||||
Schonzeiten und Mindestmaße:
|
|||||||||||||
für alle anderen Fische gelten die Bestimmungen des OÖ Fischereigesetzes Die Anweisungen im Schaukasten bei der Teichhütte müssen befolgt werden. |
|||||||||||||
Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at |