Hinweis | Neue Lizenzbestimmungen Ausgabe 2021 siehe Seite 34 |
Fangzeit | 16. März bis 30. November (eine Std. vor bis eine Std. nach Sonnenauf- bzw. -untergang, siehe Sonnenauf- bzw. -untergangstabelle in den Lizenzbestimmungen Seite 15) Sonnenauf-bzw. -untergangstabelle Eckhart Bucht: Die Befischung ist generell bis 31. Mai verboten. Hechtfischen in der Eckhart Bucht ist bis 30. November erlaubt! Aalrute: Vom 01. November bis 15. November ist von Einbruch der Dunkelheit bis 24:00 Uhr das Nachtfischen auf Aalrute erlaubt. Die Entnahme anderer Fische ist in dieser Zeit trotzdem verboten. |
Obergrenze | Kraftwerk Ternberg |
Untergrenze | Steyr – ehemalige Neutorbrücke |
Ausnahmen | Das Befischen von Bächen und Rückstauen ist nicht gestattet. Sofern keine Kennzeichnung durch Hinweistafeln vorhanden ist, gilt die gedachte Uferlinie der Enns als Fischereigrenze. |
Angelgerät | 2 Angelruten mit je 1 Einzelhaken oder EINE Angelrute mit ZWEI Einzelhaken Spinnfischen mit Drilling ist erlaubt |
Erlaubt | |
Verboten | |
Spinnfischen | erlaubt Das Spinnfischen ist in der Zeit von 16. März bis 31. Mai in den folgend angeführten Bereichen beidufrig verboten – unterhalb KW Garsten bis zur Eisenbahnbrücke – unterhalb KW Rosenau bis zur Einmündung des Mühlbach – unterhalb KW Ternberg bis zur Einmündung Paukengraben/Bäckergraben Spinnfischen ist im November verboten Ausnahme Eckhart Bucht |
Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at |