| Hinweis | Lizenzbestimmungen |
| Fangzeit | ganzjährig Sonderbestimmung: NUR FÜR VOLLMITGLIEDER: von 01. Juni bis 15. Februar ist das Huchenfischen erlaubt. |
| Linksufrig OÖ Rechtsufrig NÖ | Abschnitt I: von Flußkilometer 9.500 (Obergrenze FV-Enns) bis Flußkilometer 11.675. Abschnitt II: von Flußkilometer 12.375 bis Untergrenze Harthaller Flußkilometer 12910. ACHTUNG: Von Flußkilometer 11.675 bis ca. Flußkilometer 12.375 ist das Fischen rechts und linksufrig VERBOTEN !!! Es wurden Fischgrenztafeln aufgestellt. Skizze siehe Lizenzbestimmungen Seite 32 |
| Fangerlaubnis | 4 Fische pro Fischtag, maximal 12 Fische pro Woche, Der maximale jährlich Äschenausfang ist mit 15 Stk. Äschen limitiert und wird dem Jahresausfang stückmäßig zugeschrieben. |
| Angelgeräte | 2 Angelruten mit je 1 Einzelhaken oder 1 Angelrute mit 2 Einzelhaken Spinnfischen mit Drilling erlaubt |
| Erlaubt | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
| Nymphenfischen | Nymphenfischen mit Tirolerhölzl ist verboten. Nymphenfischen mit Schwimmer erlaubt. |
| Segelklub | Im Gelände des Segelklubs ist auf die Segler Rücksicht zu nehmen. Das Befahren des Grundstücks ist nur Mitgliedern des Segelklubs gestattet! |
| befischbar mit | Jahreslizenz für ASV-Mitglieder , kleine Lizenz , Kombilizenz Tageskarte (ohne Hermannwasser) |
Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at |
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