Stausee Kronstorf Rubring

Hinweis Neue Lizenzbestimmungen
Ausgabe 2019 siehe Seite 31
Fangzeit ganzjährig
Sonderbestimmung: NUR FÜR VOLLMITGLIEDER: von 01. Juni bis 15. Februar ist das Huchenfischen erlaubt.
Linksufrig OÖ Rechtsufrig NÖ Abschnitt I: von Fluß­kilometer 9.500 (Obergrenze FV-Enns) bis Fluß­kilometer 11.675.
Abschnitt II: von Fluß­­kilometer 12.375 bis Untergrenze Harthaller Flußkilometer 12910.
ACHTUNG: Von Flußkilometer 11.675 bis ca. Fluß­­kilometer 12.375 ist das Fischen rechts und linksufrig VERBOTEN !!! Es wurden Fischgrenztafeln aufgestellt.
Skizze siehe Lizenzbestimmungen Seite 32
Fangerlaubnis 4 Fische pro Fischtag, maximal 12 Fische pro Woche,
Der maximale jährlich Äschenausfang ist mit 15 Stk. Äschen limitiert und wird dem Jahresausfang stückmäßig zugeschrieben.
Angelgeräte 2 Angelruten mit je 1 Einzelhaken
oder 1 Angelrute mit 2 Einzelhaken
Spinnfischen mit Drilling erlaubt
Erlaubt
Nymphenfischen Nymphenfischen mit Tirolerhölzl ist verboten.
Nymphenfischen mit Schwimmer erlaubt.
Segelklub Im Gelände des Segelklubs ist auf die Segler Rücksicht zu nehmen. Das Befahren des Grundstücks ist nur Mitgliedern des Segelklubs gestattet!
befischbar mit Jahreslizenz für ASV-Mitglieder , kleine Lizenz , Kombilizenz Tageskarte (ohne Hermannwasser)
Kronsdorf_Rubring2_300dpiDatenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at
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