Steyrer Stadtwasser

Hinweis Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2019
Neue Lizenzbestimmungen 01.01.2021
Ausgabe 2021 siehe Seite 41
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Fangzeit 16. März bis 30. November; eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach -untergang; siehe Sonnenaufgangs-bzw. -untergangstabelle in den Lizenzbestimmungen Seite 15 (Eintragungspflicht)
Sonnenauf-bzw. -untergangstabelle
Obergrenze Steyr,Beidseitig Höhe ehem. Neutorbrücke
Untergrenze Beidseitig Höhe Ramingbachmündung (Ennsknie)
Angelgerät
  1. Die Enns darf nur mit einer Flugangel und mit künstlicherFliege befischt werden.
  2. Es sind Trockenfliege, Nymphe und Streamer erlaubt.
  3. Es ist pro Rute nur eine widerhakenlose Fliege am Einzelhaken (barbless oder sauber angedrückt) gestattet.
  4. Es dürfen keine dünneren Vorfächer als 0,14 (5X) verwendet werden.
Mindestmaße Äsche 40 cm, Bachforelle 40 cm, Regenbogenforelle 35 cm
Watfischen bis 31. Mai nur Kniestiefel erlaubt.
erst ab 01. Juni Watfischen erlaubt
verboten ist Anfüttern, Nachtfischen, Spinnfischen und Huchenfischen
Ausfang 4 Fische pro Fischtag davon max. 2 Stk. Salmoniden oder Äschen; max. 6 Fische pro Woche; max. 40 Fische pro Saison. (EINTRAGUNGSPFLICHT!!)
Mündungsbereiche Das Befischen der Bäche und Rückstauen ist verboten!Sofern keine Kennzeichnung durch Hinweistafeln vorhanden ist, gilt die gedachte Uferlinie der Enns als Fischereigrenze.Bei Zwischenbrucken darf bis zum Spitalmühlwehr gefischt werden.
Das Fischen vom Boot aus ist verboten!
Weitere Bestimmungen
  1. Die entnommenen Fische sind unverzüglich zu töten, mit Art für den dementsprechenden Angeltag und mit Kugelschreiber in die Fangstatistik einzutragen.
  2. Huchenfischen ist strengstens verboten.
  3. Es wird ersucht, in der Äschen- und Bachforellenlaichzeit diese Fische nicht zu befischen.
Erlaubt  
Verboten  
befischbar mit eigener Lizenz: “Steyrer Stadtwasser Enns”

Datenquelle: Alle Details zu dieser Karte finden Sie auf basemap.at

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