Laichhuchen Vereinbarung

INFORMATION an alle Vereinsmitglieder!

Mit jenen Vereinsmitgliedern, die eine Huchenlizenz in der inneren Enns besitzen, besteht seit einiger Zeit folgende Vereinbarung :Forster Huchen Bert 125 cm 19 kg 20151212

Sollte jemand einen massigen Huchen fangen und nicht für sich entnehmen wollen, so hat derjenige die Möglichkeit, diesen Fisch dem ASV als Laichfisch zur Verfügung zu stellen.
In diesem Fall behält die Lizenz weiterhin ….

ihre Gültigkeit und erlischt erst durch Entnahme eines weiteren Huchens bzw. bei Ablauf der Lizenz.

Als ideale Laichfische haben sich Huchen mit einer Länge zw.100 und 115 cm, max. 120cm herausgestellt. Im Falle der beabsichtigten Spende eines Huchen ist unbedingt umgehend nach dem Fang mit dem Gewässerwart des ASV ( 0676/ 6652106 ) Kontakt aufzunehmen und die weitere Vorgehensweise abzuklären (Versorgung, Abholung, usw.) !!

Diese Vereinbarung wurde von einigen der oben genannten Vereinsmitgliedern im Einvernehmen mit dem Gewässerwart auch in unseren anderen Revieren angewandt, wodurch es offensichtlich in der Vergangenheit wiederholt zu Unstimmigkeiten gekommen ist (wieso fischt der no imma, der hot jo an Huachn entnumma !?).

Aus diesem Grund wird diese Vereinbarung ab sofort auf alle Vereinsmitglieder ausgeweitet !

Jene Huchenfischer, die sich auf diese Weise gerne aktiv an der Bestandssicherung unseres größten Salmoniden beteiligen wollen, werden gebeten, sich ehest beim Vorstand bzw. direkt beim Gewässerwart zu melden. Es wird in Folge ein Termin vereinbart, um die richtige Versorgung des Fisches zu erläutern !

WICHTIG: Die Erklärung der Bereitschaft, ggf. einen Laichfisch zu spenden, beruht auf Freiwilligkeit – es besteht keinerlei Verpflichtung, weder für die Mitglieder noch für den ASV und beinhaltet keinerlei Mitspracherecht in Besatzangelegenheiten !

Diese Vereinbarung gilt bis auf Widerruf !

für den Vorstand des ASV
Gerhard Wolkenstein
Gewässerwart

Vereinbarung Laichhuchen bis auf Widerruf